Museumsstück des Monats Oktober 2026: Arbeitsbuch eines Eisenbahners

Manfred Jehnen • 5. November 2026

Museumsstück des Monats Oktober 2026: Arbeitsbuch eines Eisenbahners

Arbeitsbuch

Auf den ersten Blick wirkt es unscheinbar: ein kleines, handliches Büchlein im Format DIN A6, ausgestellt am 22. April 1936. Doch unser Museumsstück des Monats Oktober erzählt eine Geschichte, die weit über seinen eigentlichen Zweck hinausgeht. Es erinnert an eine Zeit, in der der Staat zunehmend Einfluss darauf nahm, wo und unter welchen Bedingungen Menschen arbeiten durften.


Es handelt sich um ein Arbeitsbuch aus der Zeit des Nationalsozialismus. Was heute vielleicht an einen beruflichen Nachweis oder eine Art persönlichen Lebenslauf erinnert, war damals zugleich ein Instrument zur Erfassung und Lenkung der Arbeitskräfte.


Vom Nachweis für Jugendliche zum Dokument für Millionen Arbeitnehmer


Die Geschichte des Arbeitsbuches reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück. Bereits die Gewerbeordnung von 1878 schrieb für Arbeiter unter 21 Jahren ein Arbeitsbuch vor. Es sollte unter anderem Auskunft über die Person und ihre Beschäftigungsverhältnisse geben. Der Arbeitgeber musste das Dokument bei der Einstellung entgegennehmen und während des Arbeitsverhältnisses verwahren.


Eine grundlegend neue Bedeutung erhielt das Arbeitsbuch jedoch unter der nationalsozialistischen Herrschaft. Am 26. Februar 1935 verabschiedete die Reichsregierung das „Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches“. Damit wurde die Grundlage geschaffen, das Arbeitsbuch schrittweise auf immer größere Teile der arbeitenden Bevölkerung auszuweiten.


Die offizielle Begründung lautete, einen einheitlichen amtlichen Nachweis über die Berufsausbildung und die berufliche Entwicklung der Arbeitnehmer zu schaffen. Tatsächlich verfolgte das Regime damit weitreichendere Ziele: Die Arbeitskräfte sollten systematisch erfasst und ihr Einsatz konnte gezielt gesteuert werden.


Ein Instrument staatlicher Arbeitslenkung


Die Arbeitsbücher wurden von den zuständigen Arbeitsämtern ausgestellt. Sie enthielten persönliche Angaben sowie Informationen über Ausbildung und beruflichen Werdegang. Ergänzend führten die Arbeitsämter eigene Karteien, in denen die Angaben der Arbeitsbücher erfasst und fortgeschrieben wurden.


Das Dokument war keineswegs nur eine freiwillige Sammlung beruflicher Erinnerungen. Für die jeweils von der Arbeitsbuchpflicht erfassten Beschäftigungsbereiche war es Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Beschäftigung. Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsbuch während des Arbeitsverhältnisses in Verwahrung zu nehmen.


Die Einführung erfolgte schrittweise. Mit einer Verordnung vom 17. Januar 1936 wurde der Kreis der betroffenen Wirtschaftsbereiche erheblich erweitert. Ab dem 1. März 1936 durften in den dort genannten Bereichen grundsätzlich nur noch Arbeitnehmer mit einem ordnungsgemäß ausgestellten Arbeitsbuch beschäftigt werden.


Die Bedeutung dieses Systems ging damit weit über eine bloße Dokumentation hinaus. Es erleichterte dem NS-Staat, den Einsatz von Arbeitskräften zu kontrollieren und Beschäftigte insbesondere für wirtschaftlich und militärisch wichtige Aufgabenbereiche verfügbar zu machen. Im Zuge der Aufrüstung gewann diese Möglichkeit zunehmend an Bedeutung.


Ein Zeitzeugnis aus dem Frühjahr 1936


Unser Exemplar wurde am 22. April 1936 vom Arbeitsamt Trier ausgestellt. Zu diesem Zeitpunkt war die Ausweitung der Arbeitsbuchpflicht bereits weit fortgeschritten. Das Datum macht das Büchlein deshalb zu einem interessanten Zeugnis aus der frühen Phase der umfassenden staatlichen Erfassung der Arbeitskräfte.


Auch für die Eisenbahngeschichte ist ein solches Dokument von Interesse. Die Deutsche Reichsbahn beschäftigte damals eine große Zahl von Menschen in ganz unterschiedlichen Berufen: vom Lokomotivführer und Heizer über den Zugbegleiter und Stellwerksbediensteten bis hin zu Werkstattarbeitern, Bahnmeistern und Verwaltungsangestellten.


Die Eisenbahn war ein bedeutender Arbeitgeber und spielte für die wirtschaftlichen und militärischen Planungen des NS-Regimes eine wichtige Rolle. Dokumente wie das Arbeitsbuch helfen uns, nicht nur die technische und betriebliche Entwicklung der Eisenbahn zu betrachten, sondern auch die Arbeitswelt der Menschen, die den Bahnbetrieb überhaupt erst ermöglichten.


Mehr als ein Stück Papier


Das Arbeitsbuch ist heute ein historisches Dokument, das uns an einen dunklen Abschnitt deutscher Geschichte erinnert. Es zeigt, wie ein zunächst als beruflicher Nachweis erscheinendes Verwaltungsmittel zu einem Instrument staatlicher Kontrolle und Arbeitskräfteplanung werden konnte.


Gerade solche unscheinbaren Alltagsdokumente machen Geschichte greifbar. Sie erzählen nicht nur von Gesetzen und politischen Entscheidungen, sondern auch davon, wie tief staatliche Eingriffe in das Leben des Einzelnen reichen konnten.


Unser Arbeitsbuch vom 22. April 1936 ist deshalb weit mehr als ein altes Büchlein. Es ist ein kleines, aber aussagekräftiges Zeugnis deutscher Arbeits- und Zeitgeschichte.


Spannende Daten aus unserem Arbeitsbuch


Unser Arbeitsbuch gehörte einem Herrn - nennen wir ihn Matthias -, der im Januar 1897 in Pfalzel geboren wurde. Er war verheiratet und hatte drei Kinder. Vom 1. März 1913 bis 1. September 1915 absolvierte Matthias eine Lehre als Sandformer in einer Eisengießerei.


In diesem Beruf blieb er aber nicht, denn am  15. September 1915 nahm Matthias eine Arbeit als Kraftfahrer bei den Königlich Preußischen Staatseisenbahnen auf (im Arbeitsbuch steht "Deutsche Reichsbahn", aber die gab es damals noch nicht).  Soweit die Grundeintragungen im Arbeitsbuch.


Ab Seite 6 des 32-seitigen Arbeitsbuches sind die genauen Beschäftigungen mit den jeweiligen Unternehmen oder Dienststellen angegeben, bei denen der Inhaber des Buches tätig war. Bei Matthias steht dort: "Deutsche Reichsbahn, Kraftwagen-Betriebswerk Trier", Beginn der Beschäftigung: 1.4.1934 als Kraftfahrer, Ende der Beschäftigung am 31.7.1939.


Danach kommt der Vermerk des Arbeitsamtes Trier: "Arbeitsbuch geschlossen am 22. August 1939" und der Hinweis "Arbeitsbuchpflichtige Beschäftigung darf erst dann erneut aufgenommen werden, wenn das Arbeitsbuch durch das Arbeitsamt wieder eröffnet ist."


Was bedeutete die Schließung?


Die Durchführungsbestimmungen zum Arbeitsbuch aus dem Jahr 1935 regelten ausdrücklich: Ein Arbeitsbuch wurde geschlossen, wenn sein Inhaber voraussichtlich dauerhaft aus dem Kreis der Personen ausschied, für die ein Arbeitsbuch vorgeschrieben war. Es konnte bei einer späteren Wiederaufnahme einer arbeitsbuchpflichtigen Tätigkeit durch das Arbeitsamt wieder eröffnet werden. 


Der Stempel des Arbeitsamtes Trier machte diese Konsequenz ausdrücklich deutlich: Der Mann durfte eine neue arbeitsbuchpflichtige Beschäftigung erst wieder aufnehmen, nachdem das Arbeitsamt das Dokument erneut eröffnet hatte.


Das war also keine bloße Formalität. Es war eine verbindliche Voraussetzung für die Wiederaufnahme einer entsprechenden Beschäftigung.


Warum Matthias keine arbeitsbuchpflichtige Beschäftigung mehr hatte, geht aus dem Dokument nicht hervor. Hatte er sich selbständig gemacht? Hatte man ihn mit seinen 42 Jahren zum Militärdienst eingezogen? Wir wissen es nicht. 


Hakenkreuze überall


Die weißen Punkte in unseren Abbildungen des Arbeitsbuches sind digitale "Übermalungen". Im Original sind dort Hakenkreuze zu erkennen. Jede Seite des Buches enthält in allen vier Ecken das Hakenkreuz. Bei späteren Ausgaben des Arbeitsbuches sieht der Adler, der vorne auf dem Titel und auf jeder der 32 Seiten zu sehen ist, ganz anders aus und hält zudem ein Hakenkreuz in seinen Krallen, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsbuch.


Wir haben noch weitere Arbeitsbücher von Eisenbahnern im Bestand, teilweise leider durch das Hochwasser 2021 beschädigt. Es sind interessante Dokumente, die uns einen kleinen Einblick in das Leben der Menschen jener Zeit gewähren.


Zum Schluss zeigen wir noch die bereits erwähnten Seiten 6 und 7 des Arbeitsbuches.

von Manfred Jehnen • 19. Oktober 2026
Am 17.10.2026 fand die Jahreshauptversammlung der Eisenbahnfreunde Jünkerath statt. Die Ergebnisse, die dort präsentiert werden konnten, waren durchweg positiv.
von Manfred Jehnen • 12. Oktober 2026
Am 07.11.2026 präsentieren die EFJ ihr Buch über die Strecke Hillesheim - Gerolstein und am 08.11.2026 findet die Feier zum 40-jährigen Vereinsjubiläum statt.
von Manfred Jehnen • 24. September 2026
Im Archiv des Eisenbahnmuseums Jünkerath befinden sich zahlreiche historische Pläne. Ein besonders schönes Stück ist der Planauschnitt der Eifelstrecke von 1868.
von Manfred Jehnen • 22. September 2026
Am 17.10.2026 findet die diesjährige Jahreshauptversammlung der EFJ statt
von Manfred Jehnen • 21. September 2026
Am Tag der Schiene nutzten zahlreiche Eisenbahnfreunde die erweiterten Öffnungszeiten und besonderen Exponate für einen Besuch im Eisenbahnmuseum Jünkerath.
von Manfred Jehnen • 27. August 2026
Museumsstück des Monats August 2026: Der schwarze Tischfernsprecher W 48 erinnert an die Telefontechnik und den Eisenbahnbetrieb vergangener Jahrzehnte.
von Manfred Jehnen • 20. August 2026
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Tag der Schiene" bietet das Eisenbahnmuseum am 19.09.2026 von 10 bis 18:00 Uhr besondere Exponate, einen Bücherflohmarkt u.v.m.
von Manfred Jehnen • 4. August 2026
In Ausgabe 2/2026 der Mitgliederzeitschrift "EFJ-Info" gibt es wieder viele spannende Themen aus den Bereichen Eisenbahngeschichte, Vereinsleben und Museum.
von Manfred Jehnen • 29. Juli 2026
Sinnloser Vandalismus im Stellwerk JF am Bahnhof Jünkerath.
von Manfred Jehnen • 28. Juli 2026
Museumsstück des Monats Juli 2026 ist eines der interessantesten Dokumente im Eisenbahnmuseum Jünkerath: die Bahnhofdienstanweisung für den Bf Jünkerath von 1938.