Auf den ersten Blick wirkt es unscheinbar: ein kleines, handliches Büchlein im Format DIN A6, ausgestellt am 22. April 1936. Doch unser Museumsstück des Monats Oktober erzählt eine Geschichte, die weit über seinen eigentlichen Zweck hinausgeht. Es erinnert an eine Zeit, in der der Staat zunehmend Einfluss darauf nahm, wo und unter welchen Bedingungen Menschen arbeiten durften.
Es handelt sich um ein Arbeitsbuch aus der Zeit des Nationalsozialismus. Was heute vielleicht an einen beruflichen Nachweis oder eine Art persönlichen Lebenslauf erinnert, war damals zugleich ein Instrument zur Erfassung und Lenkung der Arbeitskräfte.
Vom Nachweis für Jugendliche zum Dokument für Millionen Arbeitnehmer
Die Geschichte des Arbeitsbuches reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück. Bereits die Gewerbeordnung von 1878 schrieb für Arbeiter unter 21 Jahren ein Arbeitsbuch vor. Es sollte unter anderem Auskunft über die Person und ihre Beschäftigungsverhältnisse geben. Der Arbeitgeber musste das Dokument bei der Einstellung entgegennehmen und während des Arbeitsverhältnisses verwahren.
Eine grundlegend neue Bedeutung erhielt das Arbeitsbuch jedoch unter der nationalsozialistischen Herrschaft. Am 26. Februar 1935 verabschiedete die Reichsregierung das „Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches“. Damit wurde die Grundlage geschaffen, das Arbeitsbuch schrittweise auf immer größere Teile der arbeitenden Bevölkerung auszuweiten.
Die offizielle Begründung lautete, einen einheitlichen amtlichen Nachweis über die Berufsausbildung und die berufliche Entwicklung der Arbeitnehmer zu schaffen. Tatsächlich verfolgte das Regime damit weitreichendere Ziele: Die Arbeitskräfte sollten systematisch erfasst und ihr Einsatz konnte gezielt gesteuert werden.
Ein Instrument staatlicher Arbeitslenkung
Die Arbeitsbücher wurden von den zuständigen Arbeitsämtern ausgestellt. Sie enthielten persönliche Angaben sowie Informationen über Ausbildung und beruflichen Werdegang. Ergänzend führten die Arbeitsämter eigene Karteien, in denen die Angaben der Arbeitsbücher erfasst und fortgeschrieben wurden.
Das Dokument war keineswegs nur eine freiwillige Sammlung beruflicher Erinnerungen. Für die jeweils von der Arbeitsbuchpflicht erfassten Beschäftigungsbereiche war es Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Beschäftigung. Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsbuch während des Arbeitsverhältnisses in Verwahrung zu nehmen.
Die Einführung erfolgte schrittweise. Mit einer Verordnung vom 17. Januar 1936 wurde der Kreis der betroffenen Wirtschaftsbereiche erheblich erweitert. Ab dem 1. März 1936 durften in den dort genannten Bereichen grundsätzlich nur noch Arbeitnehmer mit einem ordnungsgemäß ausgestellten Arbeitsbuch beschäftigt werden.
Die Bedeutung dieses Systems ging damit weit über eine bloße Dokumentation hinaus. Es erleichterte dem NS-Staat, den Einsatz von Arbeitskräften zu kontrollieren und Beschäftigte insbesondere für wirtschaftlich und militärisch wichtige Aufgabenbereiche verfügbar zu machen. Im Zuge der Aufrüstung gewann diese Möglichkeit zunehmend an Bedeutung.
Ein Zeitzeugnis aus dem Frühjahr 1936
Unser Exemplar wurde am 22. April 1936 vom Arbeitsamt Trier ausgestellt. Zu diesem Zeitpunkt war die Ausweitung der Arbeitsbuchpflicht bereits weit fortgeschritten. Das Datum macht das Büchlein deshalb zu einem interessanten Zeugnis aus der frühen Phase der umfassenden staatlichen Erfassung der Arbeitskräfte.
Auch für die Eisenbahngeschichte ist ein solches Dokument von Interesse. Die Deutsche Reichsbahn beschäftigte damals eine große Zahl von Menschen in ganz unterschiedlichen Berufen: vom Lokomotivführer und Heizer über den Zugbegleiter und Stellwerksbediensteten bis hin zu Werkstattarbeitern, Bahnmeistern und Verwaltungsangestellten.
Die Eisenbahn war ein bedeutender Arbeitgeber und spielte für die wirtschaftlichen und militärischen Planungen des NS-Regimes eine wichtige Rolle. Dokumente wie das Arbeitsbuch helfen uns, nicht nur die technische und betriebliche Entwicklung der Eisenbahn zu betrachten, sondern auch die Arbeitswelt der Menschen, die den Bahnbetrieb überhaupt erst ermöglichten.
Mehr als ein Stück Papier
Das Arbeitsbuch ist heute ein historisches Dokument, das uns an einen dunklen Abschnitt deutscher Geschichte erinnert. Es zeigt, wie ein zunächst als beruflicher Nachweis erscheinendes Verwaltungsmittel zu einem Instrument staatlicher Kontrolle und Arbeitskräfteplanung werden konnte.
Gerade solche unscheinbaren Alltagsdokumente machen Geschichte greifbar. Sie erzählen nicht nur von Gesetzen und politischen Entscheidungen, sondern auch davon, wie tief staatliche Eingriffe in das Leben des Einzelnen reichen konnten.
Unser Arbeitsbuch vom 22. April 1936 ist deshalb weit mehr als ein altes Büchlein. Es ist ein kleines, aber aussagekräftiges Zeugnis deutscher Arbeits- und Zeitgeschichte.










