In unserer Rubrik „Museumsstück des Monats“ stellen wir nicht nur die Glanzstücke unserer Sammlung vor, sondern auch jene Exponate, die eher unscheinbar wirken und oft unbeachtet in einer Vitrine ihr Dasein fristen.
Gerade diese Stücke rücken wir bewusst in den Vordergrund – denn hinter ihnen verbergen sich spannende Geschichten aus dem Eisenbahneralltag.
Heute geht es um einen Essensgutschein, der aus der Zeit nach dem 25. September 1966 stammt und für die Gaststätte Fischer in Trier, gültig war. Damals wurde das einstige Bw Jünkerath zunächst eine Außenstelle des Bw Gerolstein und ab dem 1. Juni 1971 eine Außenstelle des Bw Köln-Nippes.
Nicht alle Dienststellen, an denen die Jünkerather Lokpersonale beispielsweise übernachteten, verfügten über eine eigene Kantine. Diese Aufgabe übernahmen sogenannte Vertragsgaststätten der Deutschen Bundesbahn – häufig Bahnhofswirtschaften oder Gaststätten in unmittelbarer Bahnhofsnähe.
Der Essenszuschuss war Teil eines größeren Systems, das die besonderen Belastungen des Zugpersonals abfedern sollte:
- unregelmäßige Dienstzeiten,
- lange Abwesenheiten vom Heimatbahnhof,
- fehlende planbare Pausen,
- eingeschränkte Verpflegungsmöglichkeiten unterwegs.
Die 1,00 DM war kein „Taschengeld“, sondern ein Ausgleich für den höheren Preis, den Vertragsgaststätten trotz Rabatt im Vergleich zu bahneigenen Kantinen verlangten.
Gutscheine wie das hier vorgestellte Exemplar erhielt das Lokpersonal in Jünkerath bei Diensten mit Übernachtung in Trier bereits bei Dienstantritt auf der Lokleitung. Zugbegleiter bekamen vergleichbare Karten im Fahrmeisterbüro in Jünkerath ausgehändigt, beispielsweise bei Fahrten nach Au (Sieg) Anfang der 1970er-Jahre.









