Ein unscheinbares Stück Papier erzählt mitunter mehr Geschichte als ein großes Ausstellungsobjekt. So auch unser „Museumsstück des Monats“ aus dem Jahr 1930 oder 1931, ausgestellt von der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft.
Auf den ersten Blick handelt es sich um eine gewöhnliche Fahrkarte der 2. Klasse. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch: Dieses Dokument war für einen ganz besonderen Personenkreis bestimmt – für einen Abgeordneten des Saargebiets.
Politische Sonderrolle des Saargebiets
Nach dem Ersten Weltkrieg stand das Saargebiet unter der Verwaltung des Völkerbunds und war für die Dauer von 15 Jahren einer vom Völkerbund eingesetzten Regierungskommission unterstellt.
Erst 1922 wurde auf Drängen der Bevölkerung des Saargebietes beim Völkerbund mit der Wahl eines Landesrates eine saarländische Volksvertretung geschaffen, dessen Mitglieder die Interessen der Bevölkerung vertraten.
Der Landesrat hatte allerdings keine Befugnisse, sondern nur eine beratende Funktion. Er durfte nur über die im Versailler Vertrag genannten Gegenstände beraten. Darüber hinausgehende Verhandlungen, Anträge und Entschließungen waren unwirksam und konnten von der Regierungskommission, die auch den Präsidenten des Landesrates ernannte, für ungültig erklärt werden.
Der Landesrat umfasste 30 gewählte Mitglieder. Wahlberechtigt waren alle Einwohner des Saargebietes, die das 20. Lebensjahr vollendet hatten. Wählbar waren alle wahlberechtigten Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet hatten, aus dem Saargebiet stammten und dort wohnten.
Nach der Wiedereingliederung des Saargebietes ins Deutsche Reich im Jahr 1935 wurde der Landesrat gemäß § 6 des Gesetzes über die vorläufige Verwaltung des Saarlandes abgeschafft.
Die hier vorgestellte Fahrkarte ist ein Zeugnis dieser besonderen politischen Konstellation aus der Zeit der Weimarer Republik. Sie wurde eigens für einen Abgeordneten dieses Landesrates ausgegeben.









