Museumsstück des Monats Dezember 2025: Merk- und Warnschilder

Manfred Jehnen • 27. Dezember 2025

Museumsstück des  Monats Dezember 2025: Merk- und Warnschilder

Heute stellen wir gleich drei Exponate aus unserem Museumsbestand vor, die aber alle zur selben Kategorie gehören: Die Merkschilder „Rotte“, „Sperrfahrt“ und „Kleinwagen“. Das Warnschild wird ebenfalls aufgeführt, weil es für das Verständnis notwendig ist. Es befindet sich aber noch kein Warnschild in unserem Museumsbestand.

Zum Sachverhalt: Merk- und Warnschilder machten den Stellwerksbediener früher auf eine vom Regelbetrieb abweichende Betriebssituation besonders aufmerksam. Die Schilder wurden für die Zeit, in der die Situation bestand, bei den in der Fahrdienstvorschrift (DV 408) vorgeschriebenen Stellen, zum Beispiel am Zugmeldefernsprecher oder am Fahrstraßenfestlegefeld angebracht. Sie hatten eine Größe von etwa 10,5 x 7,5 cm. Durch die Löcher, die auf den Abbildungen zu sehen sind, wurden Schnüre oder Drähte gezogen, mit deren Hilfe man die Schilder an den Einrichtungen befestigen konnte. 

Das Warnschild

Das Warnschild


Das Warnschild wurde als Gedächtnisstütze bei betrieblichen Besonderheiten und Unregelmäßigkeiten genutzt. Es wurde an der Bedienungseinrichtung angebracht, deren Bedienung besondere oder zusätzliche Maßnahmen erforderte. So brachte es der  Zugmelder an der Zugmeldeeinrichtung an, 

um daran zu erinnern, wenn zusätzliches Rückmelden erforderlich war. Und der Fahrdienstleiter platzierte es am Endfeld der Streckenblockeinrichtung, um vor der Bedienung zu beachten, dass der Zug noch zurückgemeldet werden musste.

Das Merkschild

Das Merkschild "Rotte"


Musste bei Bauarbeiten eine Rotte über den Zugverkehr verständigt werden, erinnerte das Merkschild an der Zugmeldeeinrichtung daran.


In der Fahrdienstvorschrift (DV 408 vom 28.05.1972) heißt es unter § 17 (12) wörtlich: 


„Werden die Zugmeldungen.... von Rotten mitgehört, so ist ein Schild „Rotte“ am Zugmeldefernsprecher und am Befehlsabgabefeld bzw. Fahrstraßenfestlegefeld der Ausfahrten anzubringen. Für jede Rotte ist ein Schild erforderlich.“

Das Merkschild

Das Merkschild "Sperrfahrt"


Wenn Baufahrzeuge in ein gesperrtes Gleis eingelassen wurden, war zusätzlich zu einem Warnschild  für jede abgelassene Sperrfahrt (von beiden Zugmeldestellen) ein Merkschild mit der Aufschrift „Sperrfahrt“ über dem Warnschild an der Zugmeldeeinrichtung anzubringen, um so die Rückkehr aller Sperrfahrten überwachen zu können. Außerdem war und ist es auch heute noch gängige Praxis, dass sich die Fahrdienstleiter bei der Überwachung der Rückkehr aller Sperrfahrten ausschließlich an ihren vorgenommenen Einträgen im Zugmeldebuch orientieren.

Das Merkschild

Das Merkschild "Kleinwagen"


Der § 100 in der Fahrdienstvorschrift von 1972 beschäftigt sich mit dem Thema „Fahrdienstliche Behandlung von Kleinwagenfahrten“. Kleinwagen sind Nebenfahrzeuge im Eisenbahnbetrieb, also zum Beispiel leichte Rottenkraftwagen oder Draisinen, mit denen die Arbeiter einer Bahnmeisterei Kontrollfahrten unternahmen oder zu den Baustellen auf der Strecke fuhren.  


Vor Verkehren einer Kleinwagenfahrt vereinbarten die beiden von der Fahrt betroffenen Fahrdienstleiter die Fahrt. Sofort danach brachten beide ein Merkschild „Kleinwagen“ an der Zugmeldeeinrichtung- und vor Zulassung der Fahrt an der Taste des Fahrstraßenfestlegefeldes der Ausfahrten an. Neben den hier vorgestellten Merkschildern gab es noch weitere, die für elektrifizierte Strecken vorgesehen waren und deshalb bisher in der Eifel keine Rolle spielten.  

Gegenüberstellung Merkschilder - Merkhinweise

Von Merkschildern zu Merkhinweisen


Heute sind diese Merk- und Warnschilder längst Geschichte. Für die neuzeitlichen Bauformen der Fernsprecheinrichtungen und der elektronischen Stellwerke waren diese Schilder vielfach ungeeignet. Unter merktechnischen Gesichtspunkten wurde eine Vielzahl neuer Symbole bzw. kleiner Schilder oder Anzeigen mit zwei oder drei Großbuchstaben entwickelt, die den Bediener nicht nur an durchzuführende Handlungen erinnern, sondern auch sofort und unmissverständlich wahrgenommen werden können. 


Die ehemaligen Merk- und Warnschilder wurden bereits in den neunziger Jahren abgeschafft. Die neuen Symbole und Schilder werden seither mit dem Begriff „Merkhinweise“ zusammengefasst.


Die im Bild dargestellte Übersicht aus der Zeitschrift BahnPraxis Aktuell, Ausgabe 4/2011, zeigt die alten Merkschilder und ihre modernen Pendants, die Merkhinweise. 

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